Satzungszwecke

Der JKBBS hat sich in seiner Satzung folgende konkrete, gemeinnützige Zwecke gesetzt:

(1) Förderung der Jugendhilfe auf der Grundlage von §11 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), mit dem Schwerpunkt auf die »außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit und Kinder- und Jugenderholung.« Die Umsetzung erfolgt durch verschiedene Angebote und Gruppenfahrten im Sinne der Vereinsziele und –zwecke in bestehenden Freizeiteinrichtungen in Berlin und seinem Umland. Die umfängliche Realisierung wird jedoch mit erst einem von uns verwalteten Gelände möglich. Dann können wir nicht nur ein eigenes Jahresprogramm im Sinne der weiteren Satzungsziele realisieren, sondern insbesondere die Eigenständigkeit und Selbstverwaltung fördern, indem wir Gruppen die nichtkommerzielle und kostengünstige Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen (Bungalows, Zeltplatz, Sanitär- und Selbstversorgerhaus, Veranstaltungshaus, Café, Natursauna & Badestelle) für Kinderreisen, Gruppenfahrten, Zeltlager, Seminare, Workshops und Klassenfahrten ermöglichen.

(2) Förderung von Kunst und Kultur durch die Organisation und Durchführung kultureller und künstlerischer Aktivitäten im Rahmen von Kreativ-Workshops in textilem Gestalten (Weben, Nähen, Stricken, Häkeln, Filzen) und Papierbearbeitung (Buchbinden, Papierschöpfen), Musikworkshops (Chor-Wochenenden, Gitarrenkurse, Band- Hörspiel- und Radioworkshops), Musikveranstaltungen im Veranstaltungshaus und Open-Air, filmpädagogische Veranstaltungen, und theaterpädagogische Angebote, z.B. durch verschiedene Kinder- und Jugendtheater.

(3) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens durch pädagogische, politische, philosophische und andere Seminare in Eigenregie der Gastgruppen, Mitglieder von Jugendverbänden, aber auch durch Dozenten verschiedener Fach- und Hochschulen, politischer Organisationen und durch den Verein.

(4) Die Förderung des Naturschutzes durch waldpädagogische Angebote und die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an einen sanften Umgang mit der Natur und ein nachhaltiges Umweltinteresse.

(5) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke durch den Aufbau eines vielfältigen und partizipativen Vereinslebens, das Menschen verschiedenster Generationen und Herkünfte integriert und stetig weiterentwickelt wird.