Spiel-Regeln

Die Spiel-Regeln der »Insel« in der Fassung vom April 2024.

 

Wir wollen nicht alles über Regeln regeln. Unverzichtbar ist ein respektvoller und resonanter Umgang miteinander und die Bereitschaft, nicht nur um die eigenen Bedürfnisse und Wünsche zu kreisen, sondern auch die der anderen, wahrnehmen zu wollen. Auf dieser Basis ist bei uns Vieles möglich, wenn ihr mit uns sprecht, bevor ihr handelt.

Grundlage unserer Zusammenarbeit ist, dass das Hausrecht und die Richtlinienkompetenz während eures gesamten Aufenthalts beim JKBBS e. V. liegen, vertreten durch die Innenwohnenden und andere Vereinsmitglieder.

Auch wenn damit die wichtigsten Regeln schon formuliert sind, geben folgende konkrete Verbindlichkeiten uns und euch zusätzliche Klarheit über die Bedingungen des Miteinanders. Quelle dieser Regeln sind übrigens nicht ein ausgeprägtes Misstrauen unsererseits, sondern z. T. frappierend schlechte Erfahrungen mit Verhaltensoriginalitäten.

1.         Die »Insel« ist ein gemeinnütziges, nicht gewinnorientiertes und an die Satzungsziele des JKBBS e. V. gebundenes Projekt. Wir sind anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, verstehen uns nicht als Dienstleister:innen und sind nicht einfach nur eine Herberge. Wir sind vielmehr in unserem ehrenamtlichen Engagement der Kinder- und Jugendarbeit, der Kultur- und Bildungsarbeit und dem Naturschutz verpflichtet und wollen mit unseren Angeboten das demokratische Gemeinwesen stärken. Wir erwarten daher als Tendenzbetrieb auch die Solidarität der Gastgruppen mit uns, unseren Anliegen und unseren Anstrengungen. 

2.         Vorbehaltlich der Übereinstimmung der Reisezwecke mit den Vereinszielen nehmen wir gelegentlich auch aktivurlaubende Familien und Privatgruppen auf, sofern sie ein Interesse an den Anliegen des JKBBS e. V. erwarten lassen. Partytourismus ist ausgeschlossen; bei uns finden keine Privatfeiern statt! Wir erheben bei Privatreisenden grundsätzlich die vorgeschriebene Umsatzsteuer auf die Grundpreise.

3.            Euch gute Rahmenbedingungen für eure Freizeit oder Seminar zu bieten, ist uns ein wichtiges Anliegen. Da aber die Hauptsaison sehr kurz ist und wir auf die Einnahmen in dieser Zeit für das restliche Jahr, sowie für Sanierungs- und Bauvorhaben angewiesen sind, könnt ihr, insbesondere in den Sommerferienwochen davon ausgehen, nicht die einzige Gruppe auf dem ca. 30.000 m großen Gelände zu sein und z. B. das Duschhaus, die Fahrräder und Kanus mit anderen Gruppen teilen zu müssen. Unserer Erfahrung nach ist das aber für die Gruppen bereichernd, da wir durchaus wählerisch sind, was die Belegungen angeht. Treffpunkt und zentraler Ort auf dem Platz ist das Café Wahrheit, das nachmittags und abends für euch geöffnet ist.

4.                       Mit dem Versand der Buchungsbestätigungsmail von uns an euch kommt ein beiderseitig verbindlicher Vertrag zustande, mit dem auch diese Regeln anerkannt werden. Wir bitten zu diesem Zeitpunkt dringend, wenn irgend möglich, eine Anzahlung i.H. von 10 bis 20 % des Gesamtbetrags zu leisten. Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kann die Buchung kostenfrei storniert werden. Dann wird auch die Anzahlung zurücküberwiesen. Bei Buchungsänderungen oder Stornierungen nach Fristablauf tragen die Gruppen 90 % des ursprünglichen Buchungspreises. Vor dem Beginn der Freizeit, des Zeltlagers oder Seminars muss der Gesamtbetrag auf unser Konto eingegangen sein, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.                       Anreise- und Abreisetag werden, unabhängig von der Ankunftszeit als ein Tag berechnet. 

6.                       Den Gruppen steht es frei, sich selbst zu versorgen oder das Vollverpflegungsangebot der »Insel« in Anspruch zu nehmen. Vollverpflegung erfolgt zu verbindlich vereinbarten Essenszeiten und wird erst ab einer Gruppengröße von 15 zahlenden Personen angeboten. Eine Versorgung über externe Großküchen ist ausgeschlossen.

7.                       Am Tag der Anreise wird bei Vollverpflegung zwischen 18.00h und 19.00h eine warme Mahlzeit (Abendessen) bereitgestellt. Am Abreisetag steht ein Frühstück zur Verfügung. Die Abreise muss bis mittags erfolgen, außer etwas anderes wurde vereinbart.

8.                       Der JKBBS e. V. ist ein Zusammenschluss von Menschen mit einem sozialpädagogischen Selbstverständnis. 

a)         Wir erwarten eine bedarfsorientierte Betreuung und Beschäftigung der Kinder- und Jugendgruppen durch das begleitende Personal, damit gewährleistet ist, dass die Fahrten einen pädagogischen Erlebniswert haben und entlee­­rtes Herumtrudeln sowie Vandalismus vermieden werden. 

b)         Gruppenleiter:innen, die Freizeiten bei uns betreuen, müssen in ihrer überwiegenden Mehrheit eine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben, diese gerade absolvieren oder über eine Jugendleiterkarte (JuLeiCa) verfügen. 

c)          Wir bejahen Erziehung als bewusstes, reflektiertes, zielorientiertes Handeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und damit Beziehung, Autonomie, Anerkennung und Streit im intergenerationellen Umgang. 

d)        Wir akzeptieren auf der »Insel« hingegen kein autoritäres Verhalten gegenüber Heranwachsenden, d. h. keine Inszenierung erwachsener Dominanz durch Brüllen, Strafen, Verächtlichmachen, Ignoranz, Desinteresse. 

e)         Während des sozialpädagogischen Umgangs mit Kindern und Jugendliche ist auf die private Nutzung von Smartphones, Tablets etc. zu verzichten.

9.                       Die Gruppen werden bei Anreise über verantwortungsbewusstes Verhalten im gemeinnützigen Ferienlager und im Landschaftsschutzgebiet Sternberger Seenlandschaft aufgeklärt. Lärm- und Umweltschutz sind uns wichtig! Die Nutzung von Boomboxen und anderen Lautsprechern ist im Freien außerhalb pädagogischer und kultureller Angebote weder auf dem Gelände der »Insel«, noch in der umgebenden Natur oder am Strand erlaubt. 

10.                  Nach 22.00h ist auf das Ruhebedürfnis von Dorfbewohner:innen, anderen Inselgästen und den Innewohnenden Rücksicht zu nehmen. Alle lärm- und lichtintensiven Aktivitäten nach 22.00h und ihr verbindliches Ende, sowie Maßnahmen zum Anwohner:innenschutz sind mit uns abzusprechen und die daraus folgenden Vereinbarungen einzuhalten. 

11.                    Das Mitbringen von Hunden auf die »Insel« ist verboten.  Seltene Ausnahmen nach vorheriger Absprache können nur für notwendige und nachweislich einschlägig ausgebildete Tiere und Hundehalter:innen, z. B. für Blindenhunde oder andere zertifizierte Ausbildungsgänge, z. B. durch die European Society for Animal Assisted Therapy gemacht werden. Die Zustimmung kann während des Aufenthalts vom JKBBS e. V. jederzeit widerrufen werden.

12.                   Das Übernachten in Zelten ist auf den Zeltplatz beschränkt. Zwischen den Bungalows darf nur in den Satzungszwecken des JKBBS e. V. entsprechenden Einzelfällen gezeltet werden. Das Übernachten in Caravans, Autos etc. ist nur auf dem Parkplatz möglich.

13.                   Kanus, Boote und Fahrrädern, Bierbänke, Feuerschalen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie sind, wie alle Einrichtungsgegenstände, extrem pfleglich zu behandeln. Geliehenes Material und Zubehör sind nach der Nutzung, bzw. am Abend, bzw. vor der Abreise unaufgefordert an ihren Platz zurückzubringen. 

14.                   Wir haben in unseren Bemühungen, das Gelände und die Gebäude zu sanieren und zu gestalten im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten seit 2019 erhebliche Fortschritte gemacht. Das war und ist sehr arbeits- und kostenintensiv. Wir haben daher für mutwillige und fahrlässige Zerstörungen und Verschmutzungen kein Verständnis. Wir nehmen insbesondere die Gruppenleiter:innen, aber auch die Gruppenteilnehmer:innen in die Pflicht, unsere Arbeit durch einen sorgsamen Umgang mit den Gebäuden und dem Inventar zu unterstützen. Verzichtet auf Fußspuren und Kritzeleien an Wänden. Lasst Möbel, Poster und andere Dekorationen, wo sie sind. Haltet die Bungalowtüren, besonders bei windigem Wetter geschlossen etc. pp. Ihr seid verpflichtet, dennoch auftretende Schäden umgehend zu melden und uns, wenn möglich, bei ihrer Beseitigung zu helfen! Nach eurer Abreise notwendig werdende Renovierungs- und Reparaturarbeiten, geben wir auf eure Kosten bei Fachfirmen in Auftrag oder stellen sie mit  40,– EUR / Arbeitsstunde zzgl. der Materialkosten in Rechnung. Verlorengegangene und beschädigte Gegenstände werden wiederbeschafft und euch in Rechnung gestellt.

15.                   Die Großküche im Finnhaus darf von Vereinsmitgliedern des JKBBS e. V. und von Gruppenteilnehmer:innen beim Küchendienst betreten werden und wenn sie als Selbstversorger:innenküche zur Verfügung gestellt wurde. Diese Zurverfügungstellung rechtfertigt keinen exklusiven Nutzungsanspruch. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Räume und Geräte von Vereinsmitgliedern oder nach Absprache von anderen Gruppen betreten und ggf. mitgenutzt werden. Der Kaminofen darf aus Sicherheitsgründen nur von Mitarbeiter:innen und kundigen Personen befeuert werden. 

16.                   Die Terrasse vor der Finnhausküche steht als Raucher:innenecke oder als Pausenort den Innewohnenden, Vereinsmitgliedern und Gastgruppen mit dem dort vorhandenen Mobiliar zur Verfügung. Als Speisezimmer, Seminarraum oder Feier-Location ist sie hingegen nicht zu nutzen – wir zeigen euch aber gerne Orte, wo das möglich ist. 

17.                   Gespaltenes Feuerholz gehört wegen des enormen Aufwands bei der Herstellung und Lagerung nicht zu den kostenfreien Angeboten, sondern muss bezahlt werden. Holz kann alternativ im Dorf gekauft oder für Lagerfeuer als Klaubholz im Wald gesammelt werden. Übriggebliebenes Holz von den Wiesen ist vor dem Ende der Freizeit zur zentralen Lagerfeuerstelle zu bringen.

18.                  Das Alkoholtrinken ist auf der »Insel« grundsätzlich im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erlaubt. Wir erwarten insgesamt einen verantwortungsbewussten und maßvollen Alkoholkonsum aller Gäste auf dem Gelände. Das Rauchen ist nur auf der Finnhausterrasse erlaubt.

19.                   Die regelmäßige, gründliche und desinfizierende Reinigung der Duschräume, WCs und frei nutzbaren Gruppenräume (Aufenthaltsraum, Ballhaus, SV-Küchen) und der Außenflächen obliegt den Gastgruppen. Das ist pädagogisch sinnvoll und organisatorisch notwendig, weil das Projekt von lediglich zwei ehrenamtlichen Vollzeitkräften betrieben wird. Reinigungsmittel und Klopapier werden euch zur Verfügung gestellt und müssen ggf. rechtzeitig bestellt werden.

20.                Es gibt keine Endreinigungspauschale, aber: Vor der Abreise müssen die Bungalows, genutzte Gemeinschaftsräume (auch Duschhaus und SV-Küchen!) und Freiflächen entsprechend der ausgehängten, bzw. ausgehändigten diesbezüglichen Hinweise gründlich aufgeräumt und gereinigt, also in einen für die nächsten Gruppen gut nutzbaren Zustand gebracht werden. Bitte plant dafür vor der Abreise reichlich Zeit ein.  Die Umsetzung dieser Pflichten wird vor Abreise von uns überprüft. 

Die Gastgruppen anerkennen mit ihrer Buchung diese Regeln und verpflichten sich dazu, diese einzuhalten. Starke bzw. wiederholte Verstöße gegen sie können zum Ende eures Aufenthalts auf der »Insel« führen. Gelderstattungen sind dabei ausgeschlossen.