Spiel-Regeln
Die Spiel-Regeln der »Insel« in der Fassung vom Januar 2025.
Wir wollen nicht alles über Regeln regeln. Unverzichtbar ist ein respektvoller und resonanter Umgang miteinander und die Bereitschaft, nicht nur um die eigenen Bedürfnisse und Wünsche zu kreisen, sondern auch die der anderen wahrnehmen zu wollen. Auf dieser Basis ist bei uns vieles möglich, wenn ihr mit uns sprecht, bevor ihr handelt.
Grundlage unserer Zusammenarbeit ist, dass das Hausrecht und die Richtlinienkompetenz während eures gesamten Aufenthalts beim JKBBS e. V. liegen, vertreten durch die Innenwohnenden und andere Vereinsmitglieder.
Auch wenn damit die wichtigsten Regeln schon formuliert sind, geben folgende konkrete Verbindlichkeiten uns und euch zusätzliche Klarheit über die Bedingungen des Miteinanders. Quelle dieser Regeln sind übrigens nicht ein ausgeprägtes Misstrauen unsererseits, sondern z. T. frappierend schlechte Erfahrungen mit Verhaltensoriginalitäten. Ihr anerkennt mit eurer Buchung diese Regeln und verpflichtet euch dazu, diese einzuhalten. Starke oder wiederholte Verstöße können zum Ende eures Aufenthalts auf der »Insel« führen. Gelderstattungen sind dabei ausgeschlossen.
- Die »Insel« ist ein gemeinnütziges, nicht gewinnorientiertes und an die Satzungsziele des JKBBS e. V. gebundenes Projekt. Wir sind anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, verstehen uns nicht als Dienstleister:innen und sind nicht einfach nur eine Herberge. Wir sind vielmehr in unserem ehrenamtlichen Engagement der Kinder- und Jugendarbeit, der Kultur- und Bildungsarbeit, dem Naturschutz und der Demokratieförderung verpflichtet und wollen mit unseren Angeboten das demokratische Gemeinwesen stärken. Wir erwarten daher als Tendenzbetrieb auch die Solidarität der Gastgruppen mit uns, unseren Anliegen und unseren Anstrengungen.
- Der JKBBS e. V. ist ein Zusammenschluss von Menschen mit einem sozialpädagogischen Selbstverständnis.
- Wir erwarten eine bedarfsorientierte Betreuung und Beschäftigung der Kinder- und Jugendgruppen durch das begleitende Personal, damit gewährleistet ist, dass die Fahrten einen pädagogischen Erlebniswert haben und entleertes Herumtrudeln sowie Vandalismus vermieden werden.
- Gruppenleiter:innen, die Freizeiten bei uns betreuen, müssen in ihrer überwiegenden Mehrheit eine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben, diese gerade absolvieren oder über eine Jugendleiterkarte (JuLeiCa) verfügen.
- Wir bejahen Erziehung als bewusstes, reflektiertes, zielorientiertes Handeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und damit Beziehung, Autonomie, Anerkennung und Konflikt im intergenerationellen Umgang.
- Wir akzeptieren auf der »Insel« hingegen kein autoritäres Verhalten gegenüber Heranwachsenden, d. h. keine Inszenierung erwachsener Dominanz durch Brüllen, Strafen, Verächtlichmachen, Ignoranz, Desinteresse.
- Unsere Gäste sind vorwiegend junge Menschen im Rahmen von Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und der Schulpädagogik. Erwachsenengruppen können außerhalb der bundesdeutschen Schulferien aufgenommen werden, sofern sie ein aus unserer Sicht unterstützenswertes kulturelles, gesellschaftliches oder politisches Anliegen verfolgen. Für Aufenthalte mit weniger als vier Übernachtungen erheben wir eine zusätzliche Kurzaufenthaltspauschale i.H. von 10,– € / Person / Nacht. Privatgruppen oder Einzelreisenden stellen wir die Einrichtung nicht zur Verfügung.
- Euch gute Rahmenbedingungen für eure Freizeit zu bieten, ist uns ein wichtiges Anliegen. Da aber die Hauptsaison sehr kurz ist und wir auf die Einnahmen in dieser Zeit für das restliche Jahr, sowie für Sanierungs- und Bauvorhaben angewiesen sind, könnt ihr, insbesondere in den Sommerferienwochen davon ausgehen, nicht die einzige Gruppe auf dem ca. 30.000 m² großen Gelände zu sein und z. B. das Duschhaus, die Fahrräder und Kanus mit anderen teilen zu müssen. Unserer Erfahrung nach ist das aber für die Gruppen bereichernd, da wir, wie angedeutet, wählerisch sind, was die Belegungen angeht. Treffpunkt und zentraler Ort auf dem Platz ist das Café Wahrheit, das nachmittags und abends für euch geöffnet ist und Süßigkeiten, Eis, Chips, gute Brausen und Erwachsenengetränke, sowie italienische Kaffeespezialitäten zu sehr fairen Preisen bietet.
- Wir haben seit 2019 in unseren Bemühungen, das Gelände und die Gebäude zu sanieren und zu gestalten, große Fortschritte gemacht. Das war und ist sehr arbeits- und kostenintensiv. Wir haben daher für mutwillige und fahrlässige Zerstörungen und Verschmutzungen kein Verständnis. Wir nehmen insbesondere die Gruppenleiter:innen, aber auch die Teilnehmer:innen in die Pflicht, unsere Arbeit durch einen sorgsamen Umgang mit den Gebäuden und dem Inventar zu unterstützen. Verzichtet auf Fußspuren und Kritzeleien an Wänden. Lasst Möbel, Poster und andere Dekorationen, wo sie sind! Haltet die Bungalowtüren, besonders bei windigem Wetter geschlossen etc. pp. Ihr seid verpflichtet, dennoch auftretende Schäden umgehend zu melden und uns, wenn möglich, bei ihrer Beseitigung zu helfen! Nach eurer Abreise notwendig werdende Renovierungs- und Reparaturarbeiten geben wir auf eure Kosten bei Fachfirmen in Auftrag oder stellen sie mit 40,– EUR / Arbeitsstunde zzgl. der Materialkosten in Rechnung. Verlorengegangene und beschädigte Gegenstände werden wiederbeschafft und euch in Rechnung gestellt.
- Mit dem Versand der Buchungsbestätigung oder Rechnung durch uns kommt ein beiderseitig verbindlicher Vertrag zustande, mit dem auch diese Spiel-Regeln anerkannt werden. Jetzt sind unverzüglich 20 % des Gesamtbetrags als Anzahlung auf unser Konto zu überweisen. Bis 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kann die Buchung storniert werden. Der angezahlte Betrag verbleibt bei uns. Bei Buchungsänderungen oder Stornierungen nach Fristablauf tragen die Gruppen den ursprünglichen Buchungspreis. Vor dem Beginn der Freizeit, des Zeltlagers oder Seminars muss der Gesamtbetrag auf unser Konto eingegangen sein. Dies alles gilt, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Den Gruppen steht es frei, sich selbst zu versorgen oder das Vollverpflegungsangebot der »Insel« in Anspruch zu nehmen. Vollverpflegung erfolgt zu verbindlich vereinbarten Essenszeiten. Eine Versorgung über externe Großküchen ist ausgeschlossen.
- Am Tag der Anreise wird bei Vollverpflegung zwischen 18.00h und 19.00h eine warme Mahlzeit (Abendessen) bereitgestellt. Am Abreisetag steht ein Frühstück zur Verfügung.
- Anreise- und Abreisetag werden, unabhängig von der Ankunftszeit, als ein Tag berechnet.
- Am Abreisetag müsst ihr bis spätestens 12:00h den Platz verlassen, außer es wurde etwas anderes vereinbart.
- Lärm- und Umweltschutz sind uns wichtig. Das Ferienlager befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Sternberger Seenland mit einer lebendigen und vielfältigen Flora und Fauna. Die Nutzung von Boomboxen und anderen Lautsprechern ist daher im Freien außerhalb pädagogischer und kultureller Angebote weder auf dem Gelände der »Insel«, noch in der umgebenden Natur oder am Strand erlaubt.
- Insbesondere nach 22.00h ist auf das Ruhebedürfnis von Dorfbewohner:innen, anderen Inselgästen, den Innewohnenden und der im Wald lebenden Tiere Rücksicht zu nehmen. Alle lärm- und lichtintensiven Aktivitäten nach 22.00h und ihr verbindliches Ende, sowie Maßnahmen zum Anwohner:innenschutz sind mit uns abzusprechen und die daraus folgenden Vereinbarungen einzuhalten.
- Das Mitbringen von Hunden auf die »Insel« ist verboten. Seltene Ausnahmen nach vorheriger Absprache können nur für notwendige und nachweislich einschlägig ausgebildete Tiere und Hundehalter:innen, z. B. für Blindenhunde oder andere zertifizierte Ausbildungsgänge, z. B. durch die European Society for Animal Assisted Therapy gemacht werden. Die Zustimmung kann während des Aufenthalts vom JKBBS e. V. jederzeit widerrufen werden.
- Autos dürfen den Zeltplatz zum Be- und Entladen der Materialien befahren und sind danach auf unserem Parkplatz abzustellen. Das Übernachten in Caravans, Autos etc. ist nur auf dem Parkplatz möglich. Chemische Toiletten können bei uns nicht entsorgt werden.
- Kanus, Boote und Fahrräder, Bierbänke, Feuerschalen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie sind, wie alle Einrichtungsgegenstände, extrem pfleglich zu behandeln. Geliehenes Material und Zubehör sind nach der Nutzung, oder am Abend, oder vor der Abreise unaufgefordert an ihren Platz zurückzubringen.
- Die Großküche, der Speisesaal und die Seminarräume im Finnhaus sind vorrangig für unsere Vollverpflegungsangebote vorgesehen. Gruppen, die die Bungalows nutzen und denen eine hohe Umsichtigkeit und Sorgfalt im Umgang mit den Geräten in der Küche und der gesamten Einrichtung im Finnhaus zugetraut werden kann, können sie als Selbstversorger:innenküche und Speisesaal zur Verfügung gestellt werden. Diese Zurverfügungstellung rechtfertigt keinen exklusiven Nutzungsanspruch. Der Kaminofen darf aus Sicherheitsgründen nur von Mitarbeiter:innen und kundigen Personen befeuert werden.
- Die Terrasse vor der Finnhausküche steht als Raucher:innenecke oder als Pausenort den Innewohnenden, Vereinsmitgliedern und Gastgruppen mit dem dort vorhandenen Mobiliar zur Verfügung. Als Speisezimmer, Seminarraum oder Feier-Location ist sie hingegen nicht zu nutzen – wir zeigen euch aber gerne Orte, wo das möglich ist.
- Das Alkoholtrinken ist auf der »Insel« grundsätzlich im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erlaubt. Wir erwarten insgesamt einen verantwortungsbewussten und maßvollen Alkoholkonsum aller Gäste auf dem Gelände. Das Rauchen ist ebenfalls grundsätzlich gestattet. Die Gruppen müssen dafür aber geeignete Orte mit Aschenbechern ausstatten und besonders im Fall von Trockenperioden extrem vorsichtig sein.
- Es gibt zwei Lagerfeuerstellen zur Nutzung auf dem Platz. An anderen Stellen dürft ihr Feuer nur in Schalen oder Grillen entzünden, um Brandlöcher in den Wiesen zu vermeiden. Die allgemeine Feuererlaubnis ist aufgehoben, sobald die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandstufen 3 und 4 gelten. Das Grillen, waldentfernte Feuer und Feuer in Jurten sind bei Stufe 3 noch erlaubt. Wird die Stufe 4 ausgerufen, ist jeglichesFeuer verboten.
- Gespaltenes Feuerholz in den Holzregalen am Duschhaus können wir wegen unseres hohen Eigenbedarfs für die Warmwasserbereitung im Duschhaus und für die Heizung von Kulturhaus und Bungalows und überdies wegen des enormen Aufwands bei der Herstellung und Lagerung nur für den Kaminofen im Finnhaus -kostenpflichtig- zur Verfügung stellen. Holz für Lagerfeuer kann entweder extern gekauft oder auch in großen Mengen als Klaubholz im Wald gesammelt werden. Übriggebliebenes Holz von den Wiesen ist vor dem Ende der Freizeit zur zentralen Lagerfeuerstelle zu bringen.
- Die regelmäßige, gründliche und desinfizierende Reinigung der Duschräume, WCs und frei nutzbaren Gruppenräume (Aufenthaltsraum, Ballhaus, SV-Küchen) und der Außenflächen obliegt den Gastgruppen. Das ist pädagogisch sinnvoll und organisatorisch notwendig, weil das Projekt von lediglich zwei ehrenamtlichen Vollzeitkräften betrieben wird. Reinigungsmittel werden euch zur Verfügung gestellt und müssen ggf. rechtzeitig bestellt werden. Die Dienste sind, zum Nachweis gegenüber dem örtlichen Gesundheitsamt, in den aushängenden Protokollen zu dokumentieren. Klopapier wird gestellt, wenn ihr Vollverpflegung in Anspruch nehmt und muss selbst beschafft werden, wenn ihr euch selbst verpflegt.
- Es gibt keine Endreinigungspauschale, aber: Vor der Abreise müssen die Bungalows, genutzte Gemeinschaftsräume (auch Duschhaus und SV-Küchen!) und Freiflächen entsprechend der ausgehängten, oder ausgehändigten diesbezüglichen Hinweise gründlich aufgeräumt und gereinigt, also in einen für die nächsten Gruppen gut nutzbaren Zustand gebracht werden. Bitte plant dafür vor der mittäglichen Abreise reichlich Zeit ein. Die Umsetzung dieser Pflichten wird von uns überprüft.
Diese Regeln sind verbindlich, also kein Papiertiger. Sie sollten daher gelesen worden sein, spätestens wenn ihr bei uns eintrefft. Das Codewort lautet: Wahrheit, Pflicht, Konsum! Starke oder wiederholte Verstöße gegen sie können zum Ende eures Aufenthalts bei uns führen. Gelderstattungen sind dabei ausgeschlossen.